Kurtaxe & Gastaufnahmevertrag
Zwei wichtige Infos für jeden Gast: Die aktuellen Kurtaxesätze der Mitgliedsorte und unser Gastaufnahmevertrag. Er ist Grundlage der Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen und dient der Sicherheit für Gast und Gastgeber.
Aktuelle Kurtaxesätze der Mitgliedsorte (Stand: 20.12.2021)
Münstertal: 1,90 €
Staufen: 1,60 €
Ballrechten-Dottingen: 1,00 €
Ehrenkirchen: 1,00 €
Bollschweil: 1,00 €
Horben: 1,70€
In allen Mitgliedsorten sind Kinder bis zum 16. Lebensjahr von der Kurtaxe befreit. Weitere Informationen zu den Kurtaxesatzungen erhalten Sie bei unseren Tourist-Informationen.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig
bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Wir empfehlen
die schriftliche Bestätigung von Mieter und Vermieter.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die
gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen
daraus.
- Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung
bereitzuhalten.
- Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der
Mietsache zu bezahlen.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadensersatz zu leisten.
4. Sollte der Gast vor Antritt der Reise gezwungen sein von der Reise zurückzutreten
– dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen, gelten je nach Datum des
Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgende, unter Berücksichtigung
gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten
Pauschalsätze zur Berechnung der Entschädigung an den Gastgeber:
Bei Unterbringung in Hotels/Gasthöfen/Pensionen und Privatzimmern:
• Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %, mindestens 16 Euro
• Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
• Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
• Danach 80 %
Bei einer Gruppenbuchung ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10%.
Bei Ferienwohnungen:
• Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %, mindestens 16 Euro
• Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
• Danach 80 %
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine
anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den
Ausfall aufzukommen.
Haftungsausschluss
Alle im Buchungskatalog aufgeführten Angaben beruhen auf den von den Betrieben
gelieferten Unterlagen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Satzfehler etc. wird keine Gewähr
übernommen.
Die Tourist-Information tritt nur als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag kommt nur
zwischen Gast und Vermieter zustande.