Kurtaxe & Gastaufnahmevertrag
Zwei wichtige Infos für jeden Gast: Die aktuellen Kurtaxesätze der Mitgliedsorte und unser Gastaufnahmevertrag. Er ist Grundlage der Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen und dient der Sicherheit für Gast und Gastgeber.
Aktuelle Kurtaxesätze der Mitgliedsorte (Stand: 01.01.2026)
Die Kurtaxe wird in allen sechs Orten ganzjährig erhoben. Sie dient nach dem Kommunalabgabegesetz des Landes Baden-Württemberg der Finanzierung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie der kostenlosen Nutzung des ÖPNV. So werden bspw. Aufwendungen für die Unterhaltung der Wanderwege, für Veranstaltungen sowie für die Landschaftspflege aus den Kurtaxe-Einnahmen finanziert. Durch Bezahlung der Kurtaxe und Ausfüllen des Meldescheines haben Sie Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, welche als Fahrschein für den ÖPNV im gesamten Schwarzwald gilt (u.a. gültig bis Basel, Freiburg usw.)
Münstertal: 1,90 €
Staufen: 1,60 €
Ballrechten-Dottingen: 1,00 €
Ehrenkirchen: 1,00 €
Bollschweil: 1,00 €
Horben: 1,70 €
In allen Mitgliedsorten sind Kinder bis zum 16. Lebensjahr von der Kurtaxe befreit. Weitere Informationen zu den Kurtaxesatzungen erhalten Sie bei unseren Tourist-Informationen.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1 Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Wir empfehlen die schriftliche Bestätigung von Mieter und Vermieter.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
- Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
- Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Mietsache zu bezahlen.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Sollte der Gast vor Antritt der Reise gezwungen sein von der Reise zurückzutreten – dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen – gelten je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgende, unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten Pauschalsätze zur Berechnung der Entschädigung an den Gastgeber:
Bei Unterbringung in Hotels/Gasthöfen/Pensionen und Ferienzimmern:
• Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt:10 %, mindestens 16 Euro
• Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20 %
• Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40 %
• Danach: 80 %
Bei einer Gruppenbuchung ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %.
Bei Ferienwohnungen
• Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20 %, mindestens 25 Euro
• Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 50 %
• danach und bei Nichterscheinen: 90 % (80 %, wenn mit Frühstück gebucht war)
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.
Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Printprodukt wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen. Eine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen Gast und Vermieter zustande und kann abweichende Vereinbarungen enthalten, wie hier aufgeführt.
