Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
- Wird ein Zimmer oder eine Ferien-wohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Wir empfehlen die schriftliche Bestätigung von Mieter und Vermieter.
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Der Abschluss des Gastaufnahmever-trages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
- Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
- Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Mietsache zu bezahlen. - Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Sollte der Gast vor Antritt der Reise gezwungen sein von der Reise zurückzutreten – dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen, gelten je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgende, unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten Pauschalsätze zur Berechnung der Entschädigung an den Gastgeber:
Bei Unterbringung in Hotels/Gasthöfen/Pensionen und Privatzimmern:
- Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %, mindestens 16 Euro
- Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
- Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
- Danach 80 %
Bei einer Gruppenbuchung ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10%.
Bei Ferienwohnungen:
- Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %, mindestens 16 Euro
- Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
- Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
- Danach 80 %
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.
Haftungsausschluss
Alle im Buchungskatalog aufgeführten Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Satzfehler etc. wird keine Gewähr übernommen.
Die Tourist-Information tritt nur als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Gast und Vermieter zustande.
Reiserücktrittsversicherung
Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Gast ist für internationale Reisen längst üblich, für nationale Reisen leider immer noch die Ausnahme. Dabei ist sie günstig (ab 9 Euro Vollschutz, Staffelung nach Reisepreis) und erspart dem Gast im Rücktrittsfall von einer gebuchten Reise (Unterkunft) die Stornogebühren und die Ausfallzahlung (Schadensersatz) für den Leistungsträger bzw. Gastgeber. Reiserücktrittsversicherungen können Sie in jedem Reisebüro abschließen – fragen Sie auch gerne bei den Tourist-Informationen danach – wir senden Ihnen gerne ein entsprechendes Antragsformular.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.elvia.de

