Kurtaxe
Die Kurtaxe wird in allen drei Orten ganzjährig erhoben. Die Kurtaxe wird nach dem Kommunalabgabegesetz des Landes Baden-Württemberg für die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen sowie die kostenlose Nutzung des ÖPNV (siehe KONUS rechts) erhoben. So werden bspw. Aufwendungen für die Unterhaltung der Wanderwege, für Veranstaltungen sowie für die Landschaftspflege aus den Kurtaxe-Einnahmen finanziert.
Durch Bezahlung der Kurtaxe und Ausfüllen des Meldescheines haben Sie Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, welche als Fahrschein für den ÖPNV im gesamten Schwarzwald gilt (u.a. gültig bis Basel, Freiburg usw.)
Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag in:
- Münstertal 1,60 Euro
- Staufen 1,40 Euro (Nov. bis Feb. 1 Euro)
- Ballrechten-Dottingen 0,80 Euro
- In Ehrenkirchen wird an Stelle einer Kurtaxe ein Betrag von 0,31 Euro für die KONUS-Gästekarte erhoben.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind kurtaxefrei.
- Schwerbehinderte mit Ausweis bei einer Behinderung von 100 % sind kurtaxefrei (einschl. der Begleitperson, mit amtlicher Bescheinigung).

